Bayrisches Wegsperrgesetz
Bayern plant die Verschärfung seines Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (Bay-PsychKHG). Sollte es dazu kommen so werden Menschen, die andere oder sich selbst bedrohen und sich deshalb stationär professionelle Hilfe holen, zukünftig wie Straftäter behandelt. Ihre Daten (Diagnose, Befunde, Therapie etc.) sollen polizeilich erfasst und für mindestens fünf Jahre gespeichert werden. Psychisch Kranke können „gegen oder ohne ihren Willen untergebracht werden“ , also zwanghaft in Krankenhäuser eingewiesen werden. Und es kann im Falle einer Einweisung laut des ZEIT-ONLINE Artikels Aktenkundig psychisch krank weitere Freiheitseinschränkungen geben: "Werden die Menschen tatsächlich in der Klinik untergebracht, dann wäre es möglich, dass sie Zeitschriften oder Tonträger künftig nur noch dann besitzen dürfen, wenn sie einer Überprüfung zustimmen. Zudem lässt es das geplante Gesetz zu, Besuche einzuschränken oder nur videoüberwacht stattfinden zu lassen." Ebenso können laut bento-Artike