Selbstbestimmung
Laut diesem Spiegel ONLINE Artikel wurde eine Ärztin in Gießen zu einer 6000 Euro Strafe verurteilt, weil Sie laut Gericht gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches verstoßen hat, der unerlaubte Abtreibungswerbung verbietet. Auf ihrer Homepage hat die Ärztin nämlich einen Link auf ein zweiseitiges Dokument eingestellt, welches über Schwangerschaftsabbrüche (medizinisch / chirurgisch, Nebenwirkungen, Risiken, Ablauf etc.) informiert. Dieses Dokument bekommt man aber nur zugeschickt wenn man seine Mailadresse eingibt. Ich möchte mich jetzt nicht lang und breit über einzelne Details dieses Falls auslassen, diese können in dem oben verlinkten Artikel und diesem hier nachgelesen werden. Was mich gedanklich auf die Palme bringt sind einige Äußerungen und Fakten im Kontext dieses Urteils: 1) Der Paragrafen 219a ist aus dem Jahr 1933 und wurde von den Nazionalsozialisten eingeführt, um Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern und so das Wachstum und die Ausbreitung des deutschen V