Onlinedurchsuchungen
Der Bundesgerichtshof hat vor ein paar Tagen in einem Urteil die Onlinedurchsuchungen in NRW als verfassungswidrig verurteilt und damit auch indirekt den Überwachungsfantasien unseres Innenministers Schäuble deutliche und enge Grenzen gesetzt. Das Urteil definiert nicht nur ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" informationstechnischer Systeme, sondern erlaubt geheime Onlinedurchsuchungen nur mit richterlicher Erlaubnis und nur dann, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und diese "Rechtsgüter" konkret benannt werden können. Es ist für mich schön zu sehen, daß es in diesem Land noch eine Instanz gibt, die nicht auf dem Hintergrund einer von der Politik immer wieder herbeigeredeten und latent über uns schwebenden Terrorgefahr alles durchwinkt, sondern noch die demokratischen Rechte und die Privatsphäre der Bürger schützt. Der Wandel zum Überwachungs